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Studienbeiträge werden nicht mehr erhoben

Studierende am Laptop.

Abgeschafft zum Wintersemester 2008/09

Studierende an staatlichen Hochschulen in Hessen zahlen seit dem Wintersemester 2008/2009 keine Studienbeiträge mehr. Dies gilt auch für Zweit- und für Langzeitstudierende.

Die Studienbeiträge waren erstmals im Wintersemester 2007/2008 und letztmals im Sommersemester 2008 erhoben worden.

Studiendarlehen

Studierende, die für das Wintersemester 2007/2008 und/oder das Sommersemester 2008 Studiendarlehen in Anspruch genommen haben, sind als Darlehensnehmer zur Rückzahlung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (bisher Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur (LTH)) verpflichtet.

Eine individuelle Kündigung des Darlehensvertrags durch die Studierenden ist nicht erforderlich. Ab dem Wintersemester 2008 werden automatisch keine Zahlungen mehr aus den Darlehen geleistet.

Die Regelungen über den Zeitpunkt der Rückzahlung (in der Regel zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Studiums) gelten unverändert fort. Eine vorzeitige Rückzahlungspflicht ist nicht vorgesehen.

Nach erfolgreichem Abschluss oder Abbruch des Studiums teilen die Studierenden der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen mit, dass sie ihr Studium abgeschlossen bzw. abgebrochen haben. Nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit, spätestens aber elf Jahre nach Studienbeginn setzt die Ratenrückzahlung ein. Für BAföG-Empfänger besteht die Möglichkeit der Zinsfreistellung.

Die zweijährige Karenzzeit muss jedoch nicht eingehalten werden; die Darlehensrückzahlung kann vorgezogen werden und auf Wunsch bereits in diesem Jahr beginnen. Hierfür bedarf es nur einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das Darlehen jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende oder jeweils vier Wochen vor dem 15. Mai oder dem 15. November schriftlich per Brief zu kündigen und die gesamte Darlehenssumme zurückzuzahlen.

Diese Möglichkeit oder ein vorgezogener Ratenrückzahlungsbeginn sollte in Betracht gezogen werden, weil so das Auflaufen von Zinsen vermieden werden kann.

Informationen zu bestehenden Darlehensverträgen und Rückzahlungsoptionen finden Sie auf den Seiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Linkbox rechts).

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Links

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen  (bisher Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur (LTH))